Gebiete

Sanierungsgebiet

Im Sanierungsgebiet Turmstraße werden besondere Planungs-, Steuerungs- und Finanzierungsinstrumente zur Behebung städtebaulicher und funktionaler Missstände eingesetzt.

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In den §§ 136 bis 164 BauGB ist das Sanierungsrecht verankert.

Das Gebiet rund um die Turmstraße wurde 2011 als Sanierungsgebiet vom Berliner Senat festgesetzt. Seitdem werden über einen Zeitraum von 15 Jahren gezielt öffentliche und private Investitionen gelenkt. Das Sanierungsgebiet ist nahezu deckungsgleich mit dem Lebendigen Zentrum Turmstraße. Finanziert werden die Vorhaben daher überwiegend aus dem Leitprogramm „Lebendige Zentren und Quartiere" (ehem. „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)“, einem Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung. Ergänzend dazu werden bezirkliche Finanzmittel eingesetzt.

Mithilfe des Sanierungsrechts und den öffentlichen Investitionen sollen die städtebaulichen Defizite und Funktionsschwächen beseitigt und private Grundstückseigentümer:innen zur Entwicklung ihrer Grundstücke im Sinne der Sanierungsziele bewegt werden. In der vorausgehenden Analyse, der sogenannten Vorbereitenden Untersuchung (VU), wurden für die Turmstraße u.a. Schwächen in der vorhandenen Einzelhandelsstruktur, ein Instandsetzungs- und Gestaltungsbedarf des öffentlichen Raums sowie ein Ausbaubedarf des Angebots an sozialen Einrichtungen festgestellt. Alle daraus resultierenden Maßnahmen und Ziele sind im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK)  zusammengefasst. Das ISEK bildet die Grundlage zur Steuerung und Durchführung von allen kommunalen und privaten Bauvorhaben im Sanierungs- und Fördergebiet Turmstraße. Eine fortlaufende Konkretisierung der Sanierungsziele erfolgt für einzelne Bereiche (z.B. Blockkonzepte) oder zu einzelnen Themen (z.B. Studie soziale Sanierungsziele).

Das Sanierungsrecht ermöglicht es spezifischen Einfluss auf die städtebauliche Entwicklung des Gebiets auszuüben. Für das Sanierungsverfahren wird das gesamte Instrumentarium des Besonderen Städtebaurechts gemäß Baugesetzbuch (§§ 136 bis 164) angewendet. Grundstücks- und Wohnungseigentümer:innen, Vermieter:innen und Investor:innen haben Antrags- und Genehmigungspflichten zu beachten. Dies betrifft zum Beispiel die Genehmigung zur Errichtung, Änderung oder den Abriss von Gebäuden. Alle Anträge sind - unabhängig vom Bauantrag - bei der Sanierungsverwaltungsstelle des Bezirksamts Mitte zu stellen.

 

Zahlung von Ausgleichsbeträge durch die Eigentümer:innen

Durch die gebietsbezogenen Sanierungsmaßnahmen findet nicht nur eine allgemeine städtebauliche Aufwertung statt, auch die Immobilieneigentümer:innen profitieren von der daraus resultierenden Bodenwertsteigerung. Als Ausgleich für die nicht selbst bewirkte Wertsteigerung des Bodens im Zuge staatlicher Fördermittel müssen sich daher Eigentümer:innen innerhalb des Sanierungsgebiets anteilig an den angefallenen Sanierungskosten beteiligen. Diese sogenannten Ausgleichsbeträge nach § 154 BauGB ergeben sich aus dem Prozentsatz der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung und der planungsrechtlich zulässigen Bebauung.

Der Ausgleichsbetrag wird für jedes Grundstück einzeln ermittelt. Innerhalb von drei Jahren nach der Beendigung der Sanierung erlässt das Bezirksamt für jedes Grundstück einen Bescheid über die Höhe der Ausgleichszahlung. Der Gesetzgeber ermöglicht es Eigentümer:innen jedoch auch, mittels einer Ablösevereinbarung schon vor Beendigung der Sanierung den Ausgleichsbetrag zu vereinbaren. Von Vorteil ist das für die Eigentümer:innen, da die vorzeitige Zahlung mit einer 5 % jährlichen Abzinsung gegenüber der erwartbaren Bodenwertsteigerung zum Sanierungsende einhergeht und der aktuelle Bodenrichtwert für die Berechnung genutzt wird. Außerdem ermöglicht der Bezirk die eingezahlten Mittel bis zur Beendigung der Sanierung zur Förderung von Begrünungsmaßnahmen auf dem eigenen Grundstück einzusetzen. Voraussetzung ist, dass die Ablösevereinbarung der Realisierung der Sanierungsziele nicht entgegenstehen.

Bei Interesse an der frühzeitigen Zahlung des Ausgleichsbetrags in Form einer Ablösevereinbarung kontaktieren sie bitte Frau Postler vom Stadtentwicklungsamt Mitte (annett.postler@ba-mitte.berlin.de).

 

Bodenrichtwertsteigerungen im Sanierungsgebiet Turmstraße

Bodenrichtwertsteigerungen im Sanierungsgebiet Turmstraße