Begrünungsprogramm
„Mehr Grün statt Grau“ – Ein Programm mit dem die Begrünung von privaten Freiflächen im Fördergebiet Turmstraße und im Nahraum Bremer Straße konzeptionell und finanziell unterstützt wird.
Für die Lebensqualität in Großstadtquartieren sind Rückzugsorte für Menschen, Tiere und Pflanzen unverzichtbar. Begrünte Höfe und Freiflächen dienen nicht nur der Verbesserung des lokalen Klimas, sondern steigern auch die Wohnqualität ihrer Nutzer:innen. Für die Begrünung von stark versiegelten oder vernachlässigten Höfen, Vorgärten, Baulücken, Brachen, Dächer, Fassaden und Brandwänden stehen seit 2015 Fördermittel des Bezirksamts Mitte von Berlin zur Verfügung. Sie können u.a. als Eigentümer:in, Mieter:in sowie als gemeinnützige Träger:in auf diese Mittel zurückgreifen. Bedingung für die Förderung ist, dass die Begrünungsmaßnahmen im Fördergebiet Lebendiges Zentrum Turmstraße oder im Nahraum Bremer Straße liegen. Darüber hinaus müssen sie den städtebaulichen Entwicklungszielen entsprechen und eine Zustimmung der Eigentümer:innenschaft vorliegen. Gefördert werden Maßnahmen mit einem Volumen ab 500 € brutto. Die Förderquote beträgt je nach Projekt 50 bis 100 % der förderfähigen Maßnahmen. Es bestehen keine Antragsfristen oder -stichtage. Bei der Planung der Begrünungs- und Gestaltungsmaßnahmen erhalten Sie eine kostenlose fachliche Unterstützung durch das erfahrene Landschaftsarchitekturbüro planwerkstatt haas-wohlfarth.
Teilprogramme
Bei einer Maßnahme unter einem Volumen von 4.000 € brutto werden keine Arbeitsleistungen Dritter, aber ansonsten 100 % der förderfähigen Maßnahmen bezuschusst (Teilprogramm „Mikro“). Ab einem Maßnahmenvolumen über 4.000 € brutto werden Maßnahmen zu 50 % gefördert. Diese Förderquote kann um jeweils 15 % auf bis zu 80 % gesteigert werden, wenn zum einen die Antragsteller:innen ihre Gemeinnützigkeit nachweisen und zum anderen die Planung und/oder Realisierung der Maßnahmen unter intensiver Beteiligung der Nutzer:innen erfolgt (Teilprogramm „Aufwertung“).
Ablauf
Nach der Kontaktaufnahme wird ein Vor-Ort-Termin mit Frau Postler (Stadtplanungsamt), der KoSP GmbH (Prozesssteuerung) sowie dem beauftragten Landschaftsarchitekturbüro vereinbart. Im persönlichen Gespräch wird der Bestand sowie der Bedarf analysiert, die Projektidee besprochen, Hilfestellungen bei der Material-, Produkt- und Pflanzenwahl gegeben und die Kosten eingeschätzt. Mit dem zweiseitigen Förderantrag wird die Maßnahme mit Zusendung ans Bezirksamt angemeldet. Sind die Maßnahme und die Unterlagen abgestimmt sowie förmlich und inhaltlich geprüft, erfolgt die Mittelbewilligung mittels Durchführungsvertrag. Sobald der Fördervertrag geschlossen ist, dürfen die Maßnahmen begonnen und die Bauleistungen vergeben werden. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Vorlage der Angebote, originaler Rechnungen und einer Fotodokumentation.
Mehr Informationen zum Ablauf und zur Förderung finden Sie in unserem Faltblatt sowie in dem idealtypischen Projektablauf. Das Antragsformular ist ebenso hier zu downloaden und digital auszufüllen. Bereits umgesetzte Maßnahmen sind u.a. die Umgestaltung der Freifläche der Otto-Kita, Höfe der Lübecker Straße 43, Waldstraße 44 und Unionstraße 6.
Kombination mit vorfristiger Ablösung von Ausgleichsbeträgen
In Erwartung weiter steigenden Bodenrichtwerte haben Eigentümer:innen des Sanierungsgebiets Turmstraße mehr denn je Interesse daran, von der Möglichkeit der vorfristigen Ablösung von Ausgleichsbeträgen Gebrauch zu machen. Seit 2022 ist es möglich, die eingezahlten Mittel bis zur Beendigung der Sanierung zur Förderung von Begrünungsmaßnahmen auf dem eigenen Grundstück einzusetzen. Daher haben sich die Gewobag und das Bezirksamt Mitte über die Kombination von Ablöse (1,4 Mio. € für 17 Grundstücke) und Begrünungsmaßnahmen verständigt, was in der Pressemitteilung festgehalten wurde.
Fragen und Antworten (FAQ) zum Begrünungsprogramm Turmstraße
Es können Begrünungen und Umgestaltungen von Höfen, Vorgärten, Baulücken, Dächern, Fassaden und Brandwänden oder an Private überlassene öffentliche Flächen gefördert werden.
Wichtig: Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die sich im Fördergebiet Turmstraße oder im Nahraum Bremer Straße (siehe Karte im Begrünungsprogramm-Flyer) befinden.
Dabei kann es sich bspw. um die folgenden Begrünungsmaßnahmen handeln:
Begrünung und Qualifizierung von Freiflächen
- z.B. Anlage und Aufwertung von Pflanzflächen, Hochbeeten, Nisthilfen, Pflanzung standortgerechter Vegetation, Begrünung und Einfriedung von Müllstandorten
Fassaden- und Dachbegrünung
- z.B. Anlage und Aufwertung großflächiger Fassadenbegrünung, extensiver oder intensiver Dachbegrünung
Entsiegelung von Freiflächen
- z.B. Entfernung von Asphaltdecken, Herstellung von teilversiegelten Flächen, Entsorgung des Altmaterials
Regenwasserbewirtschaftung
- z.B. Herstellung wasserdurchlässiger Wegedecken, Aufstellen von Regentonnen, Mulden und Rigolen
Ausstattung von Freiflächen
- z.B. Anlage von Spielflächen und -geräten, Fahrradabstellanlagen und Ausstattungselementen zur Barrierefreiheit
Maßnahmen im öffentlichen Raum
- z.B. Begrünung von Baumscheiben und Straßenbegleitflächen, Bau und Bepflanzung von Parklets
Sie können jederzeit Kontakt zur KoSP GmbH aufnehmen, um prüfen zu lassen, inwiefern Ihre Idee bzw. Maßnahme förderfähig ist (siehe 1.6).
Gefördert werden Maßnahmen mit einem Volumen ab 500 € brutto. Die Förderquote beträgt je nach Projekt 50 % bis 100 % der förderfähigen Maßnahmen (siehe nächster Absatz). Das bedeutet, je nach Projekt müssen die Antragstellenden 0 % bis 50 % der Gesamtkosten selbst finanzieren. Die Fördermittel werden nach Abschluss des Projekts und nach Vorlage prüffähiger Rechnungen sowie einer Fotodokumentation ausgezahlt. Der/Die Antragsteller:in muss in Vorleistung gehen, Zwischenabrechnungen können jedoch vereinbart werden. Pro Jahr stehen für alle Förderanträge summiert jeweils nur begrenzte Fördermengen zur Verfügung. Zur Orientierung: In den letzten Jahren wurden bspw. Maßnahmen mit Gesamtkosten von 1.000 € bis ca. 70.000 € brutto bezuschusst.
Je nach der Höhe der Gesamtkosten Ihres Projekts bzw. Ihrer Maßnahme (Maßnahmenvolumen) werden die Fördermaßnahmen in den Teilprogrammen „Mikro“ und „Aufwertung“ gefördert:
Teilprogramm „Mikro“: Maßnahmenvolumen unter 4.000 € brutto
- Bezuschussung von 100 % der förderfähigen Maßnahmen, jedoch keine Förderung von Arbeitsleistungen, auch nicht durch Dritte
- förderfähig: Baumaterialien, Pflanzen, Lieferung/Abfuhr, Leihwerkzeuge, Ausstattung
Teilprogramm „Aufwertung“: Maßnahmenvolumen über 4.000 € brutto
- Bezuschussung von 50 % der förderfähigen Maßnahmen
- Erhöhung der Bezuschussung um jeweils 15 % auf bis zu 80 % möglich, wenn die Antragsteller:innen ihre Gemeinnützigkeit nachweisen (15 %) und/oder die Planung und/oder Realisierung der Maßnahmen unter Beteiligung der Nutzer:innen erfolgt (15 %)
- förderfähig: Baumaterialien, Pflanzen, Lieferung/Abfuhr, Leihwerkzeuge, Ausstattung, Planungsleistungen/Gutachten, teilweise Arbeitsleistungen Dritter wie z.B. Garten- und Landschaftsbau
Dies dürfen private Eigentümer:innen, sowie mit Zustimmung der Eigentümer:innen auch Mieter:innen, Pächter:innen, Nutzer:innen (Initiativen) oder soziale und gemeinnützige Träger:innen/Vereine.
Es muss innerhalb des Fördergebiets Turmstraße oder im Nahraum Bremer Straße liegen. Eine Karte des Fördergebietes finden Sie im Begrünungsprogramm-Flyer.
Durch das Förderprogramm „Lebendige Zentren und Quartiere“ werden Fördermittel bis 2027 zur Verfügung gestellt. Alle Maßnahmen müssen dementsprechend vor dem 31.12.2027 abgeschlossen und abgerechnet sein.
Je Grundstück ist eine Förderung möglich.
Sie können sich bei der Prozesssteuerung des Fördergebiets Turmstraße melden. Dies ist die „KoSP GmbH – Koordinationsbüro für Stadtentwicklung und Projektmanagement“. Sie erreichen Sie unter den folgenden Kontaktdaten:
- Tel.: 030 33 00 28 48
- Mail: turmstrasse@kosp-berlin.de
Sie müssen eine Zustimmung der Eigentümer:innen oder der Wohnungseigentümergemeinschaft für die Begrünungsmaßnahme der betreffenden Fläche und für die Förderung einholen und diese schriftlich nachweisen können. Mit dieser schriftlichen Zustimmung können Sie einen Förderantrag stellen (siehe auch Frage 1.3).
Für geplante Maßnahmen im öffentlichen Raum (siehe Frage 1.2) gilt diese Einschränkung nicht.
Der erste Schritt besteht aus einem Vor-Ort-Termin mit den Verantwortlichen des Begrünungsprogramms. Hierfür kontaktieren Sie die KoSP GmbH (siehe Frage 1.6).
Bei diesem Termin erhalten Sie tiefergehende Informationen zum Förderprogramm. Gemeinsam werden Gestaltungsideen, der Umfang der Maßnahme und die generelle Förderfähigkeit ermittelt. Auch geklärt wird die Beteiligung der Mieter:innen und das Budget der Antragstellenden.
Bei Förderfähigkeit erstellt das vom Bezirk beauftragte Landschaftsarchitekturbüro einen Vorentwurf. In Ausnahmefällen kann auch ein anderes Büro beauftragt werden.
Im weiteren Verlauf kann durch das Landschaftsarchitekturbüro optional ein Beteiligungsworkshop mit Mieter:innen durchgeführt werden.
Aufbauend auf den Ideen und weiteren Rückmeldungen der Antragstellenden zum Vorentwurf – sowie optional den Beteiligungsergebnissen – erstellt das Landschaftsarchitekturbüro einen fertigen Entwurf inkl. Kostenschätzung und ggf. eine Pflanzliste. Hier besteht eine einmalige Option zur Überarbeitung.
Eine detaillierte Übersicht über den Förderprozess können Sie dem Dokument „Idealtypischer Ablauf einer Förderung im Begrünungsprogramm Turmstraße“ entnehmen.
Grundsätzlich gibt es keine festen Fristen zur Einreichung von Förderanträgen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass aufgrund des Abschlusses des Fördergebiets bei allen geförderten Maßnahmen die bauliche Abnahme sowie die Abrechnung vor dem 31.12.2027 erfolgt sein muss.
Teilprogramm „Mikro“:
- Formular Förderantrag, von Antragstellenden und Landschaftsarchitekturbüro ausgefüllt und unterschrieben
- Aufstellung Kostenübersicht
Teilprogramm „Aufwertung“:
- Formular Förderantrag, von Antragstellenden und Landschaftsarchitekturbüro ausgefüllt und unterschrieben
- Entwurf des Landschaftsarchitekturbüros
- Kostenschätzung des Landschaftsarchitekturbüros
- ggf. Protokoll des Beteiligungsworkshops des Landschaftsarchitekturbüros
- ggf. Pflanzliste des Landschaftsarchitekturbüros
- ggf. notwendige Zustimmungen der Eigentümer:innen oderWEG-Beschluss
Im Fall von Mehrkosten kann ein Nachtrag zum Fördervertrag abgeschlossen werden. Hierfür ist eine Prüfung der Gründe und Rahmenbedingungen der Mehrkosten erforderlich. Bitte wenden Sie sich dazu an die KoSP GmbH, welche die weiteren erforderlichen Schritte mit dem Bezirksamt Mitte und Ihnen klärt.
Im Fall von Minderkosten setzen Sie bitte die KoSP GmbH in Kenntnis. Optimalerweise sollten die vereinbarten Fördermengen möglichst ausgeschöpft werden. Geringe Minderkosten stellen jedoch kein Problem dar.
Im Verlauf Ihrer Begrünungsmaßnahme können Sie Beratungsleistungen durch die KoSP GmbH und das beauftragte Landschaftsarchitekturbüro beansprucht werden. Am besten eigenen sich hierfür telefonische Gespräche, um konkrete Rückfragen direkt zu beantworten. Für Entwürfe und vergleichbare Dokumente kann jeweils eine Korrekturschleife erfolgen. Zudem sollte die Menge an Terminen möglichst nicht die vorgegebene Anzahl an Pflicht-Terminen (siehe Dokument „Idealtypischer Ablauf einer Förderung im Begrünungsprogramm Turmstraße“) überschreiten.
Im Teilprogramm „Mikro“ werden keine Arbeits- oder Dienstleistungen gefördert (siehe 1.2)
Im Teilprogramm „Aufwertung“ können bspw. die folgenden Arbeits- oder Dienstleistungen bezahlt werden:
- Arbeitsschritte eines Garten- & Landschaftsbauunternehmens o.ä.:
- Vorbereitung der Fläche, bspw. Freiräumen, Abbruch, Rückbau, Entsiegelung, Entsorgung, Baumfällung usw.
- Umbau der Fläche, bspw. Bodenaufbereitung, Bodenaustausch, Wegebau, Pflasterarbeiten, Anlage von Aufenthaltsflächen usw.
- Pflanzarbeiten, bspw. Anlegen von Flächenbegrünung, Pflanzbeeten, Hecken, Stauden usw.
- Einbau von Ausstattungselementen, bspw. Spielgeräte, Sitzmöbel, Hochbeete, Fahrradstellplätze, Müllstandfläche, Wasserelemente usw.
- sonstige vereinbarte Herrichtungs- und (Um-)Baumaßnahmen
- externe Gutachten:
- z.B. Statik für Fassaden- oder Dachbegrünung
Mit der Förderung können keine Honorare für Leistungen der Antragstellenden bezahlt werden.
Grundsätzlich müssen für alle Kostenpunkte drei Vergleichsangebote eingeholt werden, da es sich beim Begrünungsprogramm um eine öffentliche Förderung handelt. Als Übersicht erstellen Sie eine Kostenaufstellung (Excel-Liste), in welcher Sie alle Kostenpunkte und die jeweiligen Vergleichsangebote notieren. Auf Nachfrage kann die KoSP GmbH eine Blanko-Vorlage für diese Kostenaufstellung zusenden.
Bitte sprechen Sie sich mit der KoSP GmbH ab, sofern Sie Unklarheiten in Bezug auf das Einholen von Angeboten und die Kostenaufstellung haben.
Vergleichsangebote für Dienstleistungen:
Für die Arbeitsleistung zum Umbau einer gewünschten Fläche durch eine Garten- und Landschaftsbaufirma müssen Sie mehrere entsprechende Firmen anschreiben (inkl. Übermittlung Entwurf und Kostenschätzung des Landschaftsarchitekturbüros) und um die Abgabe eines Angebots gebeten werden. Es müssen Angebote von mindestens drei verschiedenen Firmen vorliegen. Eine schriftliche Absage gilt in diesem Fall auch als Angebot (siehe Frage 2.7).
Vergleichsangebote für Produkte:
Für den Kauf einzelner Produkte müssen Sie eine Preisrecherche betreiben. Hier dokumentieren Sie die Preise von mindestens drei verschiedenen Anbietern für das gleiche bzw. ähnliche Produkt (bspw. eine Regentonne), bspw. indem Sie einen Screenshot der entsprechenden Seite des Online-Shops machen und abspeichern.
Im Idealfall sollten drei Vergleichsangebote vorliegen. Wenn Sie schriftliche Absagen der Firmen erhalten haben, gelten diese jedoch auch als Angebote. Sofern Sie jedoch nur ein positives Angebot (inkl. Kostenaufstellung) erhalten haben, sollten Sie zunächst weitere Firmen anschreiben. Bitte wenden Sie sich an die KoSP GmbH, um Ihre individuelle Situation einschätzen zu lassen.
Das Geld (die Förderung) wird nach Abschluss des Projekts und nach Vorlage prüffähiger Rechnungen und einem Abnahmetermin vor Ort bzw. einer Fotodokumentation ausgezahlt. Die Antragsteller:innen müssen in Vorleistung gehen. Zwischenabrechnungen können im Einzelfall vereinbart werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an die KoSP GmbH.
Sie können sich bei der Prozesssteuerung des Fördergebiets Turmstraße melden. Dies ist die „KoSP GmbH – Koordinationsbüro für Stadtentwicklung und Projektmanagement“. Sie erreichen Sie unter den folgenden Kontaktdaten:
- Tel.: 030 33 00 28 48
- Mail: turmstrasse@kosp-berlin.de