Begrünungsprogramm
„Mehr Grün statt Grau“ – Ein Programm mit dem die Begrünung von privaten Freiflächen im Fördergebiet Turmstraße und im Nahraum Bremer Straße konzeptionell und finanziell unterstützt wird.
Für die Lebensqualität in Großstadtquartieren sind Rückzugsorte für Menschen, Tiere und Pflanzen unverzichtbar. Begrünte Höfe und Freiflächen dienen nicht nur der Verbesserung des lokalen Klimas, sondern steigern auch die Wohnqualität ihrer Nutzer:innen. Für die Begrünung von stark versiegelten oder vernachlässigten Höfen, Vorgärten, Baulücken, Brachen, Dächer, Fassaden und Brandwänden stehen seit 2015 Fördermittel des Bezirksamts Mitte von Berlin zur Verfügung. Sie können u.a. als Eigentümer:in, Mieter:in sowie als gemeinnützige Träger:in auf diese Mittel zurückgreifen. Bedingung für die Förderung ist, dass die Begrünungsmaßnahmen im Fördergebiet Lebendiges Zentrum Turmstraße oder im Nahraum Bremer Straße liegen. Darüber hinaus müssen sie den städtebaulichen Entwicklungszielen entsprechen und eine Zustimmung der Eigentümer:innenschaft vorliegen. Gefördert werden Maßnahmen mit einem Volumen ab 500 € brutto. Die Förderquote beträgt je nach Projekt 50 bis 100 % der förderfähigen Maßnahmen. Es bestehen keine Antragsfristen oder -stichtage. Bei der Planung der Begrünungs- und Gestaltungsmaßnahmen erhalten Sie eine kostenlose fachliche Unterstützung durch das erfahrene Landschaftsarchitekturbüro planwerkstatt haas-wohlfarth.
Teilprogramme
Bei einer Maßnahme unter einem Volumen von 4.000 € brutto werden keine Arbeitsleistungen Dritter, aber ansonsten 100 % der förderfähigen Maßnahmen bezuschusst (Teilprogramm „Mikro“). Ab einem Maßnahmenvolumen über 4.000 € brutto werden Maßnahmen zu 50 % gefördert. Diese Förderquote kann um jeweils 15 % auf bis zu 80 % gesteigert werden, wenn zum einen die Antragsteller:innen ihre Gemeinnützigkeit nachweisen und zum anderen die Planung und/oder Realisierung der Maßnahmen unter intensiver Beteiligung der Nutzer:innen erfolgt (Teilprogramm „Aufwertung“).
Ablauf
Nach der Kontaktaufnahme wird ein Vor-Ort-Termin mit Frau Postler (Stadtplanungsamt), der KoSP GmbH (Prozesssteuerung) sowie dem beauftragten Landschaftsarchitekturbüro vereinbart. Im persönlichen Gespräch wird der Bestand sowie der Bedarf analysiert, die Projektidee besprochen, Hilfestellungen bei der Material-, Produkt- und Pflanzenwahl gegeben und die Kosten eingeschätzt. Mit dem zweiseitigen Förderantrag wird die Maßnahme mit Zusendung ans Bezirksamt angemeldet. Sind die Maßnahme und die Unterlagen abgestimmt sowie förmlich und inhaltlich geprüft, erfolgt die Mittelbewilligung mittels Durchführungsvertrag. Sobald der Fördervertrag geschlossen ist, dürfen die Maßnahmen begonnen und die Bauleistungen vergeben werden. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Vorlage der Angebote, originaler Rechnungen und einer Fotodokumentation.
Mehr Informationen finden Sie in unserem Faltblatt. Das Antragsformular ist ebenso hier zu downloaden und digital auszufüllen. Bereits umgesetzte Maßnahmen sind u.a. die Umgestaltung der Freifläche der Otto-Kita, Höfe der Lübecker Straße 43, Waldstraße 44 und Unionstraße 6.
Kombination mit vorfristiger Ablösung von Ausgleichsbeträgen
In Erwartung weiter steigenden Bodenrichtwerte haben Eigentümer:innen des Sanierungsgebiets Turmstraße mehr denn je Interesse daran, von der Möglichkeit der vorfristigen Ablösung von Ausgleichsbeträgen Gebrauch zu machen. Seit 2022 ist es möglich, die eingezahlten Mittel bis zur Beendigung der Sanierung zur Förderung von Begrünungsmaßnahmen auf dem eigenen Grundstück einzusetzen. Daher haben sich die Gewobag und das Bezirksamt Mitte über die Kombination von Ablöse (1,4 Mio. € für 17 Grundstücke) und Begrünungsmaßnahmen verständigt, was in der Pressemitteilung festgehalten wurde.
Fragen und Antworten (FAQ) zum Begrünungsprogramm in der Turmstraße
Das FAQ befindet sich gerade noch im Aufbau. Weitere Infos folgen zeitnah.
1. Ich interessiere mich für die Förderung ...
1.1 Welche Leistungen/Maßnahmen/Produkte können gefördert werden?
Antwort folgt
1.2 Wie viel kann gefördert werden? Wie hoch ist der Anteil der Förderung? Wie viel muss ich bezahlen?
Antwort folgt
1.3 Wer darf die Förderung beantragen?
Antwort folgt
1.4 Wo muss mein Projekt liegen, damit es gefördert werden kann?
Antwort folgt
1.5 Wie lange wird es die Förderung noch geben? Wie viel Geld steht insgesamt zur Verfügung? Wie viele Projekte kann ich mir fördern lassen?
Antwort folgt
1.6 Ich habe Interesse, bzw. habe Fragen: Bei wem melde ich mich?
Antwort folgt
1.7 Ich bin Mieter:in, darf ich auch die Förderung beantragen?
Antwort folgt
1.8 Was sind die ersten Schritte und wie sieht der Förderprozess aus?
Antwort folgt
2. Ich habe bereits den Förderprozess begonnen ...
2.1 Gibt es Fristen zur Einreichung von Förderanträgen?
Antwort folgt
2.2 Welche Unterlagen muss ich einreichen, um einen korrekten Förderantrag zu stellen?
Antwort folgt
2.3 Meine Förderung wurde bewilligt. Was passiert, wenn es zu Mehr- oder Minderkosten in Bezug auf meine ursprüngliche Kostenaufstellung kommt?
Antwort folgt
2.4 Was für Beratungsleistungen kann ich in Anspruch nehmen?
Antwort folgt
2.5 Welche Arbeits- oder Dienstleistungen können mit der Förderung bezahlt werden?
Antwort folgt
2.6 Wie hole ich Angebote ein? Für welche Leistungen/Produkte muss ich jeweils drei Vergleichsangebote raussuchen?
Antwort folgt
2.7 Ich habe mindestens drei Firmen um die Abgabe eines Angebots gebeten, jedoch innerhalb einer angemessenen Frist nicht von allen Firmen ein Angebot erhalten. Muss ich jetzt weitere Firmen anschreiben, um insgesamt drei Vergleichsangebote zu haben?
Antwort folgt
2.8 Wann wird mir das Geld ausgezahlt?
Antwort folgt
2.9 Ich habe noch mehr Fragen, an wen wende ich mich?
Antwort folgt