Das Gebiet rund um die Turmstraße wurde 2011 als Sanierungsgebiet im umfassenden Verfahren förmlich festgelegt. Seitdem werden über einen Zeitraum von 15 Jahren gezielt öffentliche und private Investitionen in das Gebiet gelenkt. Finanziert werden die Vorhaben überwiegend aus dem Leitprogramm „Lebendige Zentren und Quartiere" (ehemals „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“), einem Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung.
Im Rahmen des Sanierungsverfahrens werden umfassende öffentliche Mittel, insbesondere für die Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur eingesetzt. Seit Beginn der Förderung 2008 sind insgesamt rund 60 Mio. Euro an öffentlichen Mitteln in das Gebiet geflossen (Stand: Dezember 2024). Das Sanierungsziel besteht darin, die Turmstraße und ihr Umfeld als vielfältiges und funktionsfähiges Stadtteilzentrum zu stärken.
Die Eigentümer:innen der im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke und Wohnungen haben gemäß § 154 BauGB einen Ausgleichsbetrag zu entrichten, der der durch die Sanierung bedingten Bodenwerterhöhung ihres Grundstücks entspricht. Der Ausgleichsbetrag ergibt sich aus der Differenz des Bodenwerts, den ein Grundstück hat, wenn die Sanierung weder geplant noch durchgeführt worden wäre (Anfangswert) und dem Bodenwert, der sich aus der Vorbereitung und Durchführung der Sanierung ergibt (Endwert).
Als Eigentümer:in können Sie den Ausgleichsbetrag bereits vor Beendigung der Sanierung durch eine Vereinbarung mit dem Bezirksamt Mitte vorzeitig ablösen. Dabei profitieren Sie von einem Pionierabschlag auf den Ausgleichsbetrag, flexiblen Zahlungsmöglichkeiten oder auch dem Wegfall der Kaufpreisprüfung. Zudem kann der Betrag mit zuvor vertraglich vereinbarten Ordnungsmaßnahmen auf dem eigenen Grundstück verrechnet werden (z. B. Hofkellerabriss, Entsiegelung).
Alle wichtigen Fragen und Antworten finden Sie im FAQ Ausgleichsbeträge und in unserem Informationsflyer zur vorzeitigen Ablöse. Bei Fragen beraten wir Sie gern.