Überprüfung der Förderlaufzeit für das Lebendige Zentrum Turmstraße

Mit Schreiben vom 19.09.2022 teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen dem Bezirksamt Mitte, Fachbereich Stadtplanung, unter dem Betreff „Lebendige Zentren und Quartiere: Überprüfung der Förderlaufzeiten“ zum Fördergebiet Turmstraße mit, man wolle den bisher vorgesehenen Förderzeitraum (bis 2026) um zwei Jahre (auf 2024) verkürzen. Grund sei einerseits der fortgeschrittene Umsetzungsstand und andererseits die Personalengpässe vor allem in den bauenden Ämtern, die eine Umsetzung weiterer Bauprojekte wenig wahrscheinlich erscheinen ließen. Es werde darum gebeten, alle ausstehenden Mittelbedarfe für das letzte Programmjahr 2024 anzumelden.

In seiner Stellungnahme verweist der Fachbereich Stadtplanung auf die aus seiner Sicht wenig transparente Entscheidungsfindung und die mangelnde Abstimmung im Vorfeld. Die Personalengpässe in den bauenden Ämtern betreffe alle Fördergebiete im Bezirk. Weshalb dies in einem zu der vorgesehenen Laufzeitverkürzung führe, in allen anderen nicht, sei nicht nachvollziehbar. Auch sei es nicht möglich, alle prioritär noch umzusetzenden Projekte bis zum Stichtag 31.03.2023 der Programmanmeldung für das Programmjahr 2024 in der verlangten Qualität vorzubereiten.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat darauf in einem weiteren Schreiben vom 13.12.2022 geantwortet, in dem wesentlichen Punkten der Argumentation des Bezirks nicht gefolgt wird. Es sei nicht zu erwarten, dass eine verlängerte Laufzeit gerade auch vor dem Hintergrund begrenzter Bearbeitungskapazitäten zu einem wesentlich besseren Zielerreichungsgrad führen würde. 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bietet dem Fachbereich Stadtplanung einen Gesprächstermin zur Klärung offener Fragen an. Allerdings lehrt die Erfahrung aus früheren Fördergebietsbeendigungen, dass das vorgezogene Ende der Förderung kaum noch zu verhindern sein wird. Eine „Vollbremsung“ der Förderung wird es insofern nicht geben, weil es Finanzierungszusagen aus älteren Programmjahren bis in die Jahre 2025 und 2026 gibt. Nun muss es darum gehen, mit der Mittelbedarfsanmeldung für das Programmjahr 2024 die realistischer Weise noch realisierbaren Projekte in den folgenden Kassenjahren bis 2028 bestmöglich abzusichern. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass Vorhaben wie die Entwicklung der Jugendverkehrsschule Moabit wohl aus anderen Quellen finanziert werden müssen. 

Leitfaden zur Errichtung von Parklets, Hochbeeten und Schankvorgärten

Im vergangenen Jahr konnten insgesamt 60 Parklets in mehreren Berliner Bezirken durch das Förderprogramm der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz errichtet werden. Auch im kommenden Jahr sollen zahlreiche Parklets durch die finanzielle Förderung von bis zu 4.000 Euro pro Parklet entstehen.   

Auch im Bezirk Mitte ist das Interesse an den Sitzmöglichkeiten in Parkbuchten mit Pflanzkübeln oder Fahrradständern groß. Aus diesem Grund hat das Bezirksamt Mitte einen Leitfaden zur Errichtung von Parklets, Hochbeeten und Schankvorgärten  herausgegeben, an dem sich das zuständige Straßen- und Grünflächenamt bei der Standortwahl und der Genehmigung zur Errichtung von Parklets orientiert. Bürger:innen aus Mitte, die an einer Errichtung interessiert sind, erhalten einen Einblick zu den Genehmigungsvoraussetzungen im Bezirk.

Die Prozesssteuerung bietet Interessierten aus dem Förder- und Sanierungsgebiet Turmstraße an, sie über die Genehmigungsvoraussetzungen zu informieren und die Antragsstellung zu unterstützen. 

Bremer Straße